Satzung

§ 1 Name, Sitz, Eintragung
Der Verein führt den Namen - Bayern-Fan-Club Prickadola Alkofen -. Sitz des Vereins ist - Vilshofen a. d. Donau - Alkofen -. Der Verein führt den Namenszusatz „e.V.“ Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist der gemeinsame Besuch von Sportveranstaltungen, insbesondere des Fußballclubs „FC Bayern München“, die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Förderung der Kameradschaft seiner Mitglieder. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich mittels Aufnahmeformular an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Der Verein umfasst
- ordentliche Mitglieder über 18 Jahre
- Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Ehrenmitglieder.
Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. mit dem Tod des Mitglieds
2. durch freiwilligen Austritt
3. durch Ausschluß.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Aus wichtigem Grund, insbesondere durch vereinsschädigendes Verhalten, kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Dem Mitglied ist unter Bekanntgabe der erhobenen Vorwürfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% der anwesenden Mitglieder.

§ 5 Beiträge
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Höhe und die Fälligkeit des Beitrages werden in der ordentlichen Jahresversammlung der Mitglieder beschlossen.

§ 6 Organe und Vorstand
Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht 
- aus dem, ins Vereinsregister einzutragenden ersten und zweiten Vorstand, im Sinne von § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
- dem Schriftführer und dem Kassier. Diese sind aber im Sinne des § 26 BGB nicht vertretungsberechtigt. Diesen Vorstandsmitgliedern stehen aber im Innenverhältnis die gleichen Rechte und Pflichten wie den beiden ersten Vorständen zu. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Jedoch bleibt der Vorstand nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich weiter.

§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie beschließt unter anderem über Beiträge, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, über Satzungsänderungen sowie über sonstige, ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesene Gegenstände. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung - einschließlich der Änderung des Vereinszwecks - sind 75% der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 8 Niederschrift
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist von einem, bei der Versammlung bestimmten Protokollführer, eine zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen, aus der Ort, Zeit, Anzahl der anwesenden Mitglieder, die gefassten Beschlüsse, der genaue Wortlaut des geänderten Satzungstextes und die Abstimmungsergebnisse hervorgehen.

§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck, mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden, außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösung des Vereins müssen mindestens 75% der anwesenden Mitglieder zustimmen.

§ 10 Eintragung in das Vereinsregister
Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Passau unter der Registernummer 200384 eingetragen.

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